Die WEG Verwaltung beinhaltet grundsätzlich die im §§ 27 und §§ 28 aufgeführten gesetzlichen Aufgaben
- Eigentümer- und Objektstammdatenerfassung
- Erstellung des Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr
- Jahresabrechnung über tatsächliche Einnahmen und Ausgaben und bei Mietverwaltung Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten mit den Mietern
- Gewährung der Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
- Durchführung der Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Kontrolle der Verträge der Gemeinschaft
- Geldverwaltung
- Technische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Sondereigentumsverwaltung durch zusätzliche Verträge