Die WEG Verwaltung beinhaltet grundsätzlich die im §§ 27 und §§ 28 aufgeführten gesetzlichen Aufgaben

  • Eigentümer- und Objektstammdatenerfassung
  • Erstellung des Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr
  • Jahresabrechnung über tatsächliche Einnahmen und Ausgaben und bei Mietverwaltung Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten mit den Mietern
  • Gewährung der Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
  • Durchführung der Eigentümerversammlung und Niederschrift
  • Kontrolle der Verträge der Gemeinschaft
  • Geldverwaltung
  • Technische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Sondereigentumsverwaltung durch zusätzliche Verträge